AGB

A L L G E M E I N E   R E I S E B E D I N G U N G E N
von Begegnungs-Reisen

  1. Abschluss des Reisevertrages

1.1       Mit der Anmeldung bietet der Kunde Begegnungs-Reisen eine Marke der creative energy GmbH („Begegnungs-Reisen“) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2       Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Begegnungs-Reisen zustande. Begegnungs-Reisen bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt (im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform) und übersendet oder übergibt den Sicherungsschein als Nachweis der bestehenden Insolvenzversicherung.

1.3       Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten von Begegnungs-Reisen vor, an das Begegnungs-Reisen für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.

  1. Zahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei Begegnungs-Reisen eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Begegnungs-Reisen.

  1. Leistungen

Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Begegnungs-Reisen in der zur betreffenden Reise gehörigen konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung, die den Vertragsschluss bestätigt. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reise- oder Aufenthaltsablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Begegnungs-Reisen ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.

  1. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

4.1       Begegnungs-Reisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Begegnungs-Reisen den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Begegnungs-Reisen zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2       Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Begegnungs-Reisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Begegnungs-Reisen zu erstatten. Begegnungs-Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3       Begegnungs-Reisen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Begegnungs-Reisen hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4       Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Begegnungs-Reisen sie nicht einseitig vornehmen. Begegnungs-Reisen kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Begegnungs-Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Begegnungs-Reisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. Begegnungs-Reisen kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Begegnungs-Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.5       Begegnungs-Reisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Begegnungs-Reisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6       Nach dem Ablauf einer von Begegnungs-Reisen nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7       Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Begegnungs-Reisen infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Begegnungs-Reisen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

  1. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

5.1       Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Begegnungs-Reisen. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2       Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert Begegnungs-Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Begegnungs-Reisen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Begegnungs-Reisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 40%
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
ab Nichtantritt 90%.

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Begegnungs-Reisen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Begegnungs-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den oben aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen und wird in diesem Fall diese unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. Ist Begegnungs-Reisen zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt des Kunden verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. Begegnungs-Reisen kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

5.3       Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Begegnungs-Reisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Begegnungs-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Begegnungs-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Begegnungs-Reisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

5.4       Begegnungs-Reisen empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Krankenversicherung, die im Ausland gültig ist. Begegnungs-Reisen kann den Kunden bei der Suche nach einer solchen Versicherung unterstützen.

  1. Rücktritt und Kündigung durch Begegnungs-Reisen

6.1       Begegnungs-Reisen kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Gleichermaßen kann Begegnungs-Reisen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Begegnungs-Reisen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Begegnungs-Reisen hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

6.2       Tritt Begegnungs-Reisen nach 6.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Begegnungs-Reisen, zurückerstattet.

6.3       Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Begegnungs-Reisen nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Begegnungs-Reisen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Begegnungs-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

  1. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

7.1       Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Begegnungs-Reisen oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Begegnungs-Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Begegnungs-Reisen den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Begegnungs-Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Begegnungs-Reisen die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Begegnungs-Reisen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

7.2       Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Begegnungs-Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Begegnungs-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Begegnungs-Reisen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Begegnungs-Reisen auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde Begegnungs-Reisen zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Begegnungs-Reisen mitgeteilten Frist erhält.

  1. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung von Begegnungs-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

  1. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Begegnungs-Reisen ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Begegnungs-Reisen diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Liste der Fluggesellschaften ohne Betriebsgenehmigung in der EU ist  auf der Internetseite

https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von Begegnungs-Reisen einsehbar.

  1. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

11.1     Begegnungs-Reisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

11.2     Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

11.3     Begegnungs-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der Reiseveranstalter hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Begegnungs-Reisen ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten oder ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

  1. Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Begegnungs-Reisen den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Begegnungs-Reisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die bei Begegnungs-Reisen gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für Begegnungs-Reisen zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@begegnungs-reisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@begegnungs-reisen.de kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

  1. Sonstiges, Hinweise zur OS und Schlichtung

14.1     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Begegnungs-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Begegnungs-Reisen vereinbart.

14.2     Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Begegnungs-Reisen nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist gesetzlich hierzu nicht verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter:

Begegnungs-Reisen
eine Marke der “creative energy GmbH”
Geschäftsführerin: Corinna Veit

Spieglerweg 48, 88131 Lindau, Telefon: 08382 – 944803, Telefax: 08382 – 942137
eMail: info@begegnungs-reisen.de, Internetseite: www.begegnungs-reisen.de

Registergericht:
Amtsgericht Kempten, Registernummer:  HRB 9385, Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a UStG: DE DE 253036463

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:
Reiseveranstaltung

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
MDT Makler der Touristik GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 8, 60594 Frankfurt, Telefon: 06103 – 70649 – 108

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 14.1 der AGB.

 

Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

             Stand  04  2021